Kutschfahrverbot in Rothenburg bestätigt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 3. August 2010 das Verbot der Kutschfahrten in Rothenburg ob der Tauber weitgehend bestätigt. Ein erster Erfolg für den Tierschutz, denn der Deutsche Tierschutzbund fordert grundsätzlich ein Verbot von gewerblichen Kutschfahrten innerhalb von Städten, die beispielsweise aufgrund enger Gassen und großer Touristenströme wie in Rothenburg besonders unfallträchtig sind. Wiederholt haben wir mit Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Rothenburg o.d.T. appelliert, die Kutschfahrten zu verbieten.
Im November 2009 hatte die Stadt Verbotsschilder für Kutschen in der Altstadt aufgestellt. Hintergrund waren schwere Unfälle mit Kutschen: Im August 2007 verstarb ein 14 Jahre altes Pferd vor den Augen der Touristen. Der Deutsche Tierschutzbund erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Tierquälerei. Im September 2009 brach ein elfjähriger Schimmel zusammen.
Ein Fuhrwerkunternehmen hatte gegen das Verbot beim Ansbacher Verwaltungsgericht im Januar dieses Jahres Einspruch erhoben. Dies wies das Bayerische Verwaltungsgericht jetzt zurück. Die Kutschen dürfen weiterhin nur außerhalb des Altstadtkerns auf einer Ausweichroute fahren (Galgengasse, Judengasse, Klingengasse zwischen Klingenschütt und Judengasse, Klingenschütt von und bis zur Klingengasse sowie Schmidtgäßchen). Auch Stell- und Warteplätze gibt es in der Altstadt nicht.
http://www.tierschutzbund.de/kutschpferde_rothenburg.html