|
|

|
Auflagen und Bedingungen
-
Das Tier ist in guter ordnungsgemäßer Pflege und Unterkunft zu halten. Jede Misshandlung oder Quälerei, auch durch andere Personen, ist zu vermeiden.
-
Kann oder will der Übernehmer das Tier nicht mehr behalten, ist das Tier in das Tierheim des Tierschutz-Vereins Bielefeld zurückzubringen. Die bei der Übernahme gezahlte Gebühr kann nicht zurückerstattet werden. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich geahndet!
-
Zur teilweisen Deckung der Unkosten des Tierheims entrichtet der Übernehmer die umseitig ausgedruckte Gebühr. Das Tier bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Tierschutz-Vereins. Der Übernehmer ist jedoch ab Aushändigung Halter des Tieres. Der Tierschutz-Verein haftet nicht für Schäden, die das Tier verursacht und kommt auch nicht für Behandlungskosten auf, die bis zur völligen Bezahlung des Tieres entstehen.
-
Hunde dürfen zu keiner Zeit als Kettenhund und auch nicht als Zwingerhund gehalten werden.
-
Das Tier darf nicht zur Zucht verwendet werden. Sofern auf der Vorderseite dieses Vertrags ein Kastrationstermin aufgeführt ist, muss das Tier bis zu diesem Zeitpunkt kastriert werden!
-
Meldet sich der frühere Besitzer des Tieres innerhalb der gesetzlichen Frist (1/2 Jahr), ist der Übernehmer verpflichtet, das Tier gegen Erstattung der Unkosten auszuhändigen.
-
Bei der Übernahme hat der Übernehmer einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. An Kleintierhändler werden keine Tiere abgegeben.
-
Der Übernehmer räumt dem Tierschutz-Verein das Recht ein, sich von dem Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages am Ort der Haltung des Tieres zu überzeugen. Der Vertreter des Tierschutz-Vereins hat das Recht, hierzu Wohnung oder Anwesen des Übernehmers in dessen Beisein zu ortsüblichen Zeiten zu betreten.
-
Der Beauftragte des Tierschutz-Vereins ist berechtigt, das Tier sofort zurückzunehmen, wenn Vertragsverletzungen festgestellt werden. Beide Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall, dass entstandene Kosten gegenseitig nicht erstattet werden.
-
Der Tierschutz-Verein übernimmt für das Tier keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängel.
-
Hunde sind beim zuständigen Steueramt der Stadt-/Gemeindeverwaltung anzumelden.
-
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
-
Der Übernehmer verpflichtet sich, in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro (in Worten: Eintausend Euro) an den Tierschutz-Verein zu zahlen.
-
Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt und wird von beiden Vertragsparteien anerkannt. Als Gerichtsstand wird für beide Teile Bielefeld vereinbart, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
|
Gebühren
Stand: 1. Oktober 2011
|
Hund (Rüde), unkastriert
|
180 Euro
|
Hund (Rüde), kastriert
|
230 Euro
|
Hündin, kastriert
|
270 Euro
|
Katze, kastriert (incl. 1. Impfung)
|
80 Euro
|
Katzen-Pärchen
|
130 Euro
|
Kaninchen
|
25 Euro
|
Kaninchen, kastriert
|
40 Euro
|
Meerschweinchen
|
10 Euro
|
Meerschweinchen, kastriert
|
20 Euro
|
Mäuse, Hamster
|
5 Euro
|
Ratten
|
8 Euro
|
Ratten (kastr.)
|
16 Euro
|
Chinchilla
|
25 Euro
|
Chinchilla, kastriert
|
30 Euro
|
Frettchen
|
16 Euro
|
Frettchen, kastriert
|
30 Euro
|
Degu
|
10 Euro
|
Degu, kastriert
|
20 Euro
|
Wellensittich/Kanarienvogel
|
10 Euro
|
Nymphensittich
|
15 Euro
|
- letzte Aktualisierung: 26.10.2011 -
|
|
|