Startseite
unser Tierheim
Tierschutz
helfen?
Tiere suchen ein Zuhause
vermisste Tiere
Kontakt
Tierärzte in Bielefeld und Umgebung
Galerie
Forum
Facebook
Links
Zeitung
Inhalt



Übernahme eines Tieres


Auflagen und Bedingungen
  1. Das Tier ist in guter ordnungsgemäßer Pflege und Unterkunft zu halten. Jede Misshandlung oder Quälerei, auch durch andere Personen, ist zu vermeiden.

  2. Kann oder will der Übernehmer das Tier nicht mehr behalten, ist das Tier in das Tierheim des Tierschutz-Vereins Bielefeld zurückzubringen. Die bei der Übernahme gezahlte Gebühr kann nicht zurückerstattet werden. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich geahndet!

  3. Zur teilweisen Deckung der Unkosten des Tierheims entrichtet der Übernehmer die umseitig ausgedruckte Gebühr. Das Tier bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Tierschutz-Vereins. Der Übernehmer ist jedoch ab Aushändigung Halter des Tieres. Der Tierschutz-Verein haftet nicht für Schäden, die das Tier verursacht und kommt auch nicht für Behandlungskosten auf, die bis zur völligen Bezahlung des Tieres entstehen.

  4. Hunde dürfen zu keiner Zeit als Kettenhund und auch nicht als Zwingerhund gehalten werden.

  5. Das Tier darf nicht zur Zucht verwendet werden. Sofern auf der Vorderseite dieses Vertrags ein Kastrationstermin aufgeführt ist, muss das Tier bis zu diesem Zeitpunkt kastriert werden!

  6. Meldet sich der frühere Besitzer des Tieres innerhalb der gesetzlichen Frist (1/2 Jahr), ist der Übernehmer verpflichtet, das Tier gegen Erstattung der Unkosten auszuhändigen.

  7. Bei der Übernahme hat der Übernehmer einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. An Kleintierhändler werden keine Tiere abgegeben.

  8. Der Übernehmer räumt dem Tierschutz-Verein das Recht ein, sich von dem Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages am Ort der Haltung des Tieres zu überzeugen. Der Vertreter des Tierschutz-Vereins hat das Recht, hierzu Wohnung oder Anwesen des Übernehmers in dessen Beisein zu ortsüblichen Zeiten zu betreten.

  9. Der Beauftragte des Tierschutz-Vereins ist berechtigt, das Tier sofort zurückzunehmen, wenn Vertragsverletzungen festgestellt werden. Beide Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall, dass entstandene Kosten gegenseitig nicht erstattet werden.

  10. Der Tierschutz-Verein übernimmt für das Tier keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängel.

  11. Hunde sind beim zuständigen Steueramt der Stadt-/Gemeindeverwaltung anzumelden.

  12. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  13. Der Übernehmer verpflichtet sich, in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro (in Worten: Eintausend Euro) an den Tierschutz-Verein zu zahlen.

  14. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt und wird von beiden Vertragsparteien anerkannt. Als Gerichtsstand wird für beide Teile Bielefeld vereinbart, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Gebühren
Stand: 1. Oktober 2011
Hund (Rüde), unkastriert
180 Euro
Hund (Rüde), kastriert
230 Euro
Hündin, kastriert
270 Euro
Katze, kastriert (incl. 1. Impfung)
80 Euro
Katzen-Pärchen
130 Euro
Kaninchen
25 Euro
Kaninchen, kastriert
40 Euro
Meerschweinchen
10 Euro
Meerschweinchen, kastriert
20 Euro
Mäuse, Hamster
5 Euro
Ratten
8 Euro
Ratten (kastr.)
16 Euro
Chinchilla
25 Euro
Chinchilla, kastriert
30 Euro
Frettchen
16 Euro
Frettchen, kastriert
30 Euro
Degu
10 Euro
Degu, kastriert
20 Euro
Wellensittich/Kanarienvogel
10 Euro
Nymphensittich
15 Euro


- letzte Aktualisierung: 26.10.2011 -

  Impressum
Tierheim des Bielefelder Tierschutz-Vereins e. V., Kampstr. 132, 33659 Bielefeld, Tel.: (0 52 05) 9 84 30
Druck-Version